E-Mail 0 20 41 - 7 66 94 26 Kontakt
Rechtsanwälte Bottrop

Kostenübernahme für Schulfahrt

Auch außerhalb des Klassenverbandes kann der Sozialleistungsträger zur Kostenübernahme einer mehrtägigen Schulfahrt verpflichtet sein.

In dem betroffenen Sachverhalt hatte eine Schülerin an einem von der Schule angebotenen Seminar zum Thema Mediation und Streitbeilegung teilgenommen und verlangte die Kosten in Höhe von 90 Euro von dem Sozialleistungsträger erstattet. Dieser lehnte den Antrag mit der Begründung ab, bei der Veranstaltung handele es sich nicht um eine Klassenfahrt, vielmehr um eine außerschulische Veranstaltung, deren Kosten nicht getragen werden müssten.

Zu Unrecht, wie die Richter am Sozialgericht Dortmund nun entschieden. Zwar sei der Begriff der Klassenfahrt gesetzlich nicht definiert, jedoch fallen hierunter nach den Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen auch Veranstaltungen zu einzelnen Unterrichtsbereichen. Dazu zählen etwa religiöse Fahrten oder Orchesterausflüge. Das angebotene Seminar sei ebenfalls in diesen Bereich einzuordnen, zumal auch die Schulleitung bestätigte, dass es sich um eine Fahrt im Sinne der Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten handelt. Der Sozialleistungsträger war somit zur Kostenübernahme verpflichtet.
 
Sozialgericht Dortmund, Urteil SG DO S 29 AS 209 08 vom 09.06.2010
Normen: § 23 III Nr.3 SGB II
[bns]

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr RA Metzlaff überzeugt mit Kompetenz und Weitblick. Herr Metzlaff hat meinen früheren Arbeitgeber der mich nach 10Jahren in der Coronazeit los werden wollte in die Mangel genommen und eine wirklich üppige Abfindung ausgehandelt. Seine stete Zuversicht gab mir Kraft. Dankeschön.....und wirklich empfehlenswert. Mittlerweile vertritt Herr Metzlaff meine Ehefrau gegen den Deutschen Renten Bund mit absehbaren Erfolg.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr Metzlaff ist nicht nur sehr sympathisch, viel mehr ist er unglaublich kompetent. Er war immer erreichbar, hat eine sehr gute Abfindung für mich ausgehandelt und ich war zu jeder Zeit gut informiert. Auch das Team war immer freundlich. Ich bin mehr als zufrieden und empfehle Herrn Metzlaff uneingeschränkt weiter.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de