E-Mail 0 20 41 - 7 66 94 26 Kontakt
Rechtsanwälte Bottrop

Sozialamt muss Kosten einer Montessori-Therapie tragen

Im Einzelfall muss der Sozialleistungsträger die Kosten einer Montessori-Therapie übernehmen, wenn einem geistig behinderten Kind dadurch die schulische Ausbildung ermöglicht oder erleichtert wird.


Nachdem er die ersten vier Monate nach der Einschulung die Kosten für eine Montessori-Therapie im Umfang von einer Stunde je Woche übernommen hatte, lehnte der Sozialleistungsträger eine weitere Kostenübernahme als nachrangig gegenüber Leistungen der Schule ab. Die 1998 geborene Klägerin litt zu diesem Zeitpunkt unter einer rezeptiven und expressiven Sprachentwicklungsverzögerung mit auditiver Gedächtnisschwäche und begehrte vor Gericht eine weitere Kostenübernahme, welche durch die Richter am Bundessozialgericht bewilligt wurde.

Wie das Gericht ausführte, hat diese Therapie die Gesamtentwicklung der Persönlichkeit des Kindes zum Ziel. So kann das betroffenen Kind im Einzelfall an eine selbstverantwortliche Bewältigung der täglichen Lebenssituationen herangeführt werden. Dient die Therapie der Unterstützung des Kernbereichs der pädagogischen Arbeit der Lehrer, fällt die Kostentragung in den Aufgabenbereich der Sozialbehörde, außerhalb des Kernbereichs der Schulausbildung sei die Hilfe des Sozialleistungsträgers nachrangig.
 
Bundessozialgericht, Urteil BSG B 8 SO 30 10 R vom 22.03.2012
Normen: § 2 SGB XII
[bns]

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr RA Metzlaff überzeugt mit Kompetenz und Weitblick. Herr Metzlaff hat meinen früheren Arbeitgeber der mich nach 10Jahren in der Coronazeit los werden wollte in die Mangel genommen und eine wirklich üppige Abfindung ausgehandelt. Seine stete Zuversicht gab mir Kraft. Dankeschön.....und wirklich empfehlenswert. Mittlerweile vertritt Herr Metzlaff meine Ehefrau gegen den Deutschen Renten Bund mit absehbaren Erfolg.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr Metzlaff ist nicht nur sehr sympathisch, viel mehr ist er unglaublich kompetent. Er war immer erreichbar, hat eine sehr gute Abfindung für mich ausgehandelt und ich war zu jeder Zeit gut informiert. Auch das Team war immer freundlich. Ich bin mehr als zufrieden und empfehle Herrn Metzlaff uneingeschränkt weiter.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de