E-Mail 0 20 41 - 7 66 94 26 Kontakt
Rechtsanwälte Bottrop

Kündigungsgründe müssen beim VOB/B Vertrag alle berücksichtigt werden

Beim Nachschieben von Kündigungsgründen kann eine Kündigung nur dann als wirksam angesehen werden, wenn die genannten Voraussetzungen im Zeitpunkt der Kündigung bereits vorlagen.

Aus dem Erfordernis, dass eine Kündigung nicht begründet werden muss, ergibt sich zwangsläufig, dass Kündigungsgründe jederzeit nachgeschoben werden können, sofern sie im Zeitpunkt der Kündigung vorgelegen haben. Insbesondere kann eine versäumte Frist nicht nachgeholt werden.

In dem entschiedenen Fall, beauftragte die Klägerin die Beklagte mit Fensterbauarbeiten und mit der Errichtung der Glasfassade einer Sporthalle. Die Geltung der VOB/B wurde vereinbart. Bei den Arbeiten kam es dann zu Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich des Einbaus der Verglasung. Die Klägerin forderte die Beklagte auf, die eingetretene Absturzgefahr der vertikalen Verglasung oberhalb der Eingangsöffnung zu beseitigen. Zudem sollten weitere Mängel beseitigt werden, namentlich, prüffähige statische Nachweise der Pfosten-Riegel Konstruktion sowie deren Kreuz- und T-Verbindungen vorgelegt werden. Auch wurde das verwendete Material in seinen materialtechnischen sowie bauphysikalischen, feuchteschutztechnischen und festigkeitstechnischen Eigenschaften beanstandet. Für den Fall der Nichteinhaltung einer der beiden Fristen wurde die Auftragsentziehung angedroht, was die Klägerin mit Anwaltsschreiben sodann auch tat und zur gemeinsamen Feststellung des Leistungsstands aufforderte. Daraufhin kündigte die Beklagte ebenfalls das Vertragsverhältnis. Die Klägerin machte mit der Klage Schadensersatz in Höhe der Mehrkosten für den Abbau der Teilleistungen der Beklagten geltend sowie die Kosten für den Neubau der Glasfassade und die Mangelbeseitigung an den Einzelfenstern. Zudem die Mehrkosten für die Bauverzögerung. Das Berufungsgericht sah die Klage nur teilweise als begründet an, da zunächst nicht wegen mangelhafter oder vertragswidriger Leistungen gekündigt wurde, sondern keine prüffähigen statischen Berechnungen vorgelegt wurden. Die beanstandeten Materialmängel bzw. deren Nichteignung wurde nicht berücksichtigt.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH VII ZR 46 15 vom 10.10.2017
Normen: VOB/B (2002) § 4 Nr. 7, § 8 Nr. 3
[bns]

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr RA Metzlaff überzeugt mit Kompetenz und Weitblick. Herr Metzlaff hat meinen früheren Arbeitgeber der mich nach 10Jahren in der Coronazeit los werden wollte in die Mangel genommen und eine wirklich üppige Abfindung ausgehandelt. Seine stete Zuversicht gab mir Kraft. Dankeschön.....und wirklich empfehlenswert. Mittlerweile vertritt Herr Metzlaff meine Ehefrau gegen den Deutschen Renten Bund mit absehbaren Erfolg.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr Metzlaff ist nicht nur sehr sympathisch, viel mehr ist er unglaublich kompetent. Er war immer erreichbar, hat eine sehr gute Abfindung für mich ausgehandelt und ich war zu jeder Zeit gut informiert. Auch das Team war immer freundlich. Ich bin mehr als zufrieden und empfehle Herrn Metzlaff uneingeschränkt weiter.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de